Wichtige Informationen

Neue Regelungen zum Gründungszuschuss

Neuregelungen beim Gründungszuschuss:

Die wichtigsten Änderungen sind:

- Wegfall des Rechtsanspruchs

- Mindestanspruchsdauer Alg I von 150 Tagen

- Verkürzung der hohen Förderphase I von neun auf sechs Monate
(Alg 1 + 300 € Sozialversicherungsausgleich)

- Verlängerung der niedrigen Förderphase II von sechs auf neun Monate
(nur 300 € Sozialversicherungsausgleich).

Wir raten unseren Kunden daher:

Arbeiten Sie Ihren Businessplan künftig äußerst sorgfältig aus. Schon formale Fehler können zur Ablehnung führen.

Ihre Kosten- und Ertragsvorschau, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsplanung sowie Ihr privater Kapitalbedarf und der Kosten- & Finanzierungsplan müssen fehlerfrei und plausibel ermittelt/dargestellt werden.

Auch auf Grund der Budgetkürzungen rechnen wir damit, dass künftig bis zu 75% der Anträge abgelehnt werden.

Was das für Sie bedeutet erläutern wir Ihnen gerne.

Wir weisen ausdrücklich auf unser kostenloses Informationsgespräch für Existenzgründer hin!


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