Wichtige Informationen
Neue Regelungen zum Gründungszuschuss
Neuregelungen beim Gründungszuschuss:
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Wegfall des Rechtsanspruchs
- Mindestanspruchsdauer Alg I von 150 Tagen
- Verkürzung der hohen Förderphase I von neun auf sechs Monate
(Alg 1 + 300 € Sozialversicherungsausgleich)
- Verlängerung der niedrigen Förderphase II von sechs auf neun Monate
(nur 300 € Sozialversicherungsausgleich).
Wir raten unseren Kunden daher:
Arbeiten Sie Ihren Businessplan künftig äußerst sorgfältig aus. Schon formale Fehler können zur Ablehnung führen.
Ihre Kosten- und Ertragsvorschau, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsplanung sowie Ihr privater Kapitalbedarf und der Kosten- & Finanzierungsplan müssen fehlerfrei und plausibel ermittelt/dargestellt werden.
Auch auf Grund der Budgetkürzungen rechnen wir damit, dass künftig bis zu 75% der Anträge abgelehnt werden.
Was das für Sie bedeutet erläutern wir Ihnen gerne.
Wir weisen ausdrücklich auf unser kostenloses Informationsgespräch für Existenzgründer hin!