Gründungszuschuss

Wichtige Informationen!

Unser Rat

  • Kein Rechtsanspruchs
  • Vermittlungsvorrang des Arbeitsamtes
  • Mindestanspruchsdauer Alg I von 150 Tagen
  • Förderphase I = sechs Monate (Alg I + 300 € Sozialversicherungsausgleich)
  • Förderphase II = neun Monate (300 € Sozialversicherungsausgleich).

Arbeiten Sie Ihren Businessplan äußerst sorgfältig aus. Schon formale Fehler können zur Ablehnung führen.
Ihre Kosten- und Ertragsvorschau, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsplanung sowie Ihr privater Kapitalbedarf und der Kosten- & Finanzierungsplan müssen fehlerfrei und plausibel ermittelt/dargestellt werden.

Was das für Sie bedeutet und wie wir Sie unterstützen können, erläutern wir Ihnen gerne.

Wir weisen ausdrücklich auf unser kostenloses Informationsgespräch für Existenzgründer hin!

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